Die Gewinne machen die Konzerne und die Gesellschaft übernimmt gem.
§ 60 IfSG die Versorgung bei Impfschäden. Werden damit wieder, wie bei der Bankenkrise und Euro-Rettung, Gewinne privatisiert und Schäden sozialisiert?
Corona-Impfschäden: Erste Prozesse gegen Pharmakonzerne laufen an | MDR.DE
Ein 37-Jähriger fordert von Astrazeneca Schadenersatz in Höhe von 30.000 Euro wegen erlittener Impfschäden. Der Prozess dazu hat begonnen. Ärzte sehen den Impfschaden als erwiesen an. Hersteller Astrazeneca lehnt Schadenersatz ab. Das "sehr geringe" Risiko, eine Sinusvenenthrombose mit einer Thrombozytopenie zu erleiden, sei schon zum Zeitpunkt der Impfung bekannt und Teil der Produktinformation gewesen. Deshalb sei man auch dann nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sich ein "solches sehr seltenes Risiko" im Einzelfall "bedauerlicherweise verwirkliche".