Wir möchten etwas erreichen und brauchen dafür die Mithilfe eines anderen Menschen.
Wenn uns der Andere wissentlich oder unwissentlich seine Mithilfe untersagt, dann sind wir dazu geneigt mit Druck oder Zwang den Anderen zu überzeugen, dass er bei unserer Zielerreichung mit macht.
Jeder Mensch ist jedoch von Geburt an mit einem freien Willen ausgestattet, der sowohl in Art. 2 Abs. 1 GG
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt..
und
Art. 2 Abs. 2 GG
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
verfassungsrechtlich geschützt ist.
Versagt uns der Andere wissentlich seine Mithilfe bei unserer Zielerreichung hat das Gründe, die wir nicht akzeptieren, weil wir denken, wir seinen im "Recht" und schmieden Pläne, wie wir ihn zwingen können uns das zu geben, was wir wollen.
Oft versagt uns der Andere seine Mithilfe jedoch schlicht nur aus Unwissenheit und wir sind der Meinung, der Andere müsste von sich aus wissen was wir wollen.
In diesem Fall reagieren wir verärgert und vorverurteilen unseren Mitmenschen als Feind und beginnen, um unser "Recht auf Erfüllung unseres Zieles" zu kämpfen.
Ist das nötig?
Der es versteht, weiß es bereits.
Der es (noch) nicht weiß, versteht es auch (noch) nicht.
Doch was ist "Recht" und "Wirklichkeit"?
Erfahre mehr im
M-Beispiel