Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war unverhältnismäßig. Die Untersagung aller Versammlungen war ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), die für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung grundlegend ist.