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FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Sie werden laufend ergänzt. Schauen Sie immer wieder mal vorbei.

Eine Mediationssitzung dauert im Schnitt drei Stunden.
Je nachdem wie kompliziert und verfahren ein Sachverhalt ist, braucht es zwei bis fünf Sitzungen also sechs bis 15 Stunden.
Die Mediationssitzungen finden idealerweise wöchentlich statt.

Eine Mediation wird nach einem vorher festgelegten Stundenhonorar abgerechnet.
Dieses Honorar wird üblicherweise unter den beteiligten Personen geteilt.
Bei brutto 180 € wären das bei zwei Personen brutto 90 € pro Stunde.
Für Unternehmen gelten andere Preise.

Mittlerweile hat sich die Onlinemediation in Form einer Videokonferenz bewährt.
Sie spart Zeit und Fahrtkosten.
Die Beteiligten brauchen sich nicht an einen gemeinsamen Tisch zu setzen.
Eingesetzt werden Tools, die den Datenschutz achten.

Eine Mediation hat unter anderem folgende Vorteile:

  • In einer Mediation entscheiden die Mediationsteilnehmer (MT) selbst und kein vorgesetzter Richter.
  • Der Mediator begleitet die MT durch das strukturierte Verfahren.
  • Jeder MT entscheidet selbstbestimmt wie ein Erwachsener. Niemand wird wie ein Kind von einem Richter überstimmt.
  • Die MT erarbeiten sich in 9 von 10 Fällen eine Lösung mit der jeder gewinnt, anstatt sich an eine durch Rechtsnormen vorgegebene Rechtsfolge halten zu müssen.
  • Das Verfahren ist auf Kooperation ausgelegt und nicht auf Konfrontation.
  • Um erfolgreich zu sein, braucht es bei der Mediation keinen Schuldigen oder Verursacher, der bestraft werden muss. Eine Bestrafung schadet der Win-Win-Lösung sehr.

Ein Beispiel für eine Win-Win-Lösung finden Sie unter "Beispiel für eine Win-Win-Lösung".

Sie können die fair verhandeln Online Akademie 24/7 nutzen. Die Kurse sind als Selbststudium angelegt. Offene Fragen können jederzeigt beantwortet werden. Jeder Kurs hat ein Forum oder eine eigene Videokonferenz. Sie können komplett ortsunabhängig lernen.

Die Mediation ist aufgebaut in 6. Phasen.

  1. Einführungsgespräch mit Mediationsvertrag und Honorarvereinbarung
  2. Themensammlung - Alle Themen, die aus Sicht der Beteiligten Personen Ursache für den verfahrenen Sachverhalt sind.
  3. Klärung Interessen & Bedürfnisse - die durch die Handlungen der Personen verletzt bzw. unerfüllt sind.
  4. Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten - Welche Lösungen sind denkbar, dass verletzte Interessen geheilt und Bedürfnisse erfüllt werden können?
  5. Auswahl und Bewertung der Lösungsmöglichkeiten - nach Kriterien der Fairness, Machbarkeit, Realisierbarkeit, etc.
  6. Mediationsvereinbarung - Schriftliche Fixierung der erarbeiteten Win-Win-Lösung. Notfalls notariell beglaubigt.

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